Förderung
In Deutschland gibt es im Wesentlichen für Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden zwei Fördergeber. Auf der einen Seite die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) und auf der anderen Seite das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA). Der Hauptunterschied zwischen beiden Fördergebern ist folgender: Die KfW vergibt Kredite mit sehr günstigen Zinskonditionen und teilweise mit Tilgungszuschüssen. Die Zinssätze werden individuell für den Kunden von Ihrer Hausbank festgelegt, können aber ab 0,1% in der besten Bonitätsklasse starten. Zudem gibt es bis zu 45% Tilgungszuschuss. Die BAFA vergibt direkte Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen. Hier erhalten Hoteliers und Gaststättenbetreiber einen Zuschuss in Höhe von 15% auf bauliche Maßnahmen und für den Austausch von Heizungsanlagen Förderungen bis zu 40%.
Für die Auswahl des richtigen Förderprogrammes ist wichtig: Bei der KfW erhalten Sie nur Fördermittel, wenn Sie ein Effizienzhaus Niveau erreichen. Ein solches Niveau erreichen Sie bei einem Bestandshotel in der Regel nur durch eine Komplettsanierung. Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit ein Effizienzhausniveau erreicht wird, wird im Rahmen einer Energieberatung durch einen Sanierungsfahrplan festgelegt und für die KfW nachgewiesen.
Bei der BAFA hingegen können Sie einzelne Maßnahmen fördern lassen, ohne ein bestimmtes Gesamtniveau zu erreichen. Im Rahmen einer Energieberatung und eines Sanierungsfahrplanes wird ebenfalls festgelegt, welche Maßnahmen wirtschaftlich sind und wie die Ausführung der Maßnahmen erfolgen kann. Wichtig: Ohne eine Energieberatung kann keine Förderung durch die BAFA erfolgen. Dies gilt nicht für den Austausch der Heizung. Dies kann auch direkt durch den Heizungsbauer beantragt werden.
Mehr über den Umfang eines Sanierungsfahrplanes erfahren Sie hier